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   VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638   

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https://dejure.org/2022,43064
VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638 (https://dejure.org/2022,43064)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.12.2022 - B 7 K 22.638 (https://dejure.org/2022,43064)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - B 7 K 22.638 (https://dejure.org/2022,43064)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 56; IfSG § 58; BGB § 138 Abs. 1; BGB § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1
    Entschädigung einer Selbstständigen nach dem IfSG wegen Corona-Quarantäne

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Bayreuth, 19.05.2021 - B 7 K 21.80

    Erfolglose Klage eines Auszubildenden auf Verdienstausfallentschädigung wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638
    Auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 19.05.2021 - B 7 K 21.80 - wurde hingewiesen.

    Die Entschädigung solle auch nicht Arbeitgeber und Versicherungen entlasten, indem deren Verpflichtung zu Versicherungsleistungen oder zur Lohnfortzahlung auf die Allgemeinheit abgewälzt werde (Gb.v. 19.05.2021 - B 7 K 21.80 - juris).

  • BFH, 17.02.2005 - XI B 138/03

    Abschnittsbesteuerung

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638
    Wegen der gesetzlichen Anknüpfung an den nach einkommensteuerrechtlichen Regelungen ermittelten Gewinn kommt wegen des dort geltenden Jahressteuerprinzips als materiellem Prinzip der Einkommensbesteuerung (vgl. BFH, B.v. 17.2.2995 - XI B 138/03 - juris) grundsätzlich nur ein Abstellen auf ein ganzes Jahr in Betracht, hier als entweder das Jahr 2020 oder - wie von den Beteiligten vertreten wird - das Jahr 2021.
  • BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99

    Bewertung von Viehbeständen

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638
    Jedenfalls jedoch sollte wegen der steuerrechtlichen Anknüpfung in § 56 Abs. 3 Satz 5 IfSG i.V.m. § 15 SGB IV auf einen vorliegenden Steuerbescheid, mindestens eine Bescheinigung des Finanzamts (vgl. Gerhardt IfSG, § 56, Rn. 21) abgestellt werden, nachdem das Einkommensteuerrecht nicht zuletzt z.B. verschiedentlich Wahlrechte kennt (so etwa bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG - vgl. Schmidt/Kulosa EStG, § 6, Rn. 652), die gegenüber den Finanzbehörden auszuüben sind (vgl. BFH, U.v. 15.2.2001 - IV R 5/99 - juris).
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